Über SPD-Antrag auf „ungetrübten optischen Landschaftsgenuss“ nicht abgestimmt
(ka) Wo Windränder künftig gebaut werden können und wo nicht, das will der regionale Planungsverband im Regionalplan festschreiben. Der Kreistag stimmte am Freitag in seiner Sitzung in Karlstadt der Stellungnahme das Landratsamtes Main-Spessart zur Ausweisung der „Ausschluss-, Vorrang und Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung“ einstimmig zu.

Außerdem unterstützt der Kreistag bei neun Gegenstimmen die (ihm unbekannten) Stellungnahmen der Kreisgemeinden zur Fortschreibung des Regionalplanes in diesem Punkt. Keine Mehrheit fanden zwei Anträge der SPD-Fraktion, bei denen es um den „ungetrübten optischen Landschaftsgenuss“ und die mögliche Beteiligung von Kommunen und Bürgern am wirtschaftlichen Erfolg von Windkraftanlagen ging.

Die fachlichen Stellungnahmen der Sachgebiete des Landratsamtes durften die Kreisräte nicht ändern, sondern höchstens politische ergänzen. „Ich schlage ihnen vor, das wir sie uns zu eigen machen“, sagte Landrat Thomas Schiebel.

Aus touristischer Sicht können über den Regionalplan wichtige Landschaftsteile wie Wander- und Radwanderwege im Spessart, dem Main-, Sinn- und Saaletal frei von sicht- und hörbaren Beeinträchtigungen gehalten werden, stellte die Verwaltung fest. Deshalb sollten die Vorbehaltsflächen bei Retzstadt nicht noch näher in den Sichtbereich des Mainradweges gerückt werden, ähnliches gilt für das Werntal mit Adelsberg und Eußenheim.

Der Immissionsschutz bemängelt, dass zu Gebäuden von Aussiedlerhöfen bei Roden und Urspringen nur 400 Meter Abstand eingehalten werden, während das Landesamt für Umweltschutz hier 500 Meter fordert.

Die umfangreiche Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wurde vorab an die höhere Naturschutzbehörde weitergeleitet, die gleich für die ganze Region Stellung nehmen wird. Generell ist zu Waldgebieten 200 Meter Abstand zu halten, zu europäischen Vogelschutzgebieten mindestens ein Abstand in zehnfacher Anlagenhöhe. Beides soll bei der Fortschreibung des Regionalplanes ergänzt werden. Im Regionalplan ausgewiesene landschaftliche Vorbehaltsgebiete müssen generell frei von Windkraftanlagen bleiben.

Mit Schlagzeilen wie „In der Flaute setzt Rexroth auf Windkraft“ wies SPD-Fraktionschef Heinz Mehrlich auf die Bedeutung der Windkraft auch für den Landkreis hin. Zudem dürfe Main-Spessart mit derzeit nur 0,5 Prozent aus Wind erzeugtem Strom nicht ewig zu den Schlusslichtern gehören. Dennoch habe seine Fraktion drei Anträge: 500 Meter Mindestabstand zu Wohngebieten und 200 Meter zu Vogelschutzgebieten, den „Erhalt des ungetrübten optischen Landschaftsgenusses“. Außerdem sollen private und kommunale Beteiligungen an Windrädern und ihrem Gewinn ermöglicht werden.

Zum ersten Antrag bemerkte Landrat Thomas Schiebel, als Mindestabstand seien schon 800 und 1000 Meter zu gemischten Bauflächen und Wohngebieten vorgesehen. Die Sache mit dem Landschaftsgenuss sei höchst schwammig. Abgestimmt wurde schließlich über die beiden letzten Anträge; sie erhielten keine Mehrheit.

„Die CSU ist natürlich nicht gegen Windkraft“, betonte Walter Höfling. Doch sei der Kreis nicht Eigentümer der Flächen und die Gemeinden seien bei zustimmenden wie ablehnenden (zum Beispiel Adelsberg und Wernfeld) Stellungnahmen zu unterstützen.

Das fand Grünen-Rätin Simone Tolle lächerlich: „Wir sollen uns Stellungnahmen anschließen, die wir nicht kennen.“ Ihr Fraktionschef Gerhard Kraft erinnerte daran, dass die Planung gerade einen „Wildwuchs“ verhindern solle. Ohne Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussflächen könnten überall Windräder gebaut werden, sofern der Grundstückseigentümer einverstanden sei.

Erst habe der Planungsverband die Entwicklung verschlafen, nun werde er aktiv, kritisierte Heinz Nätscher. Die Freien Wähler schlössen sich dem Vorschlag des Landrats an. Bei den Abstandregelungen dränge sich der Eindruck auf, geschützte Tiere seien wichtiger als der Mensch.

Quelle: mainpost.de